Prüftechnik
=
wiederkehrende Überprüfung technischer Einrichtungen
Abnahmeüberprüfungen, Revisionen, jährliche Prüfungen
Wir sind System- und Komplettanbieter in allen Bereichen zum Thema Prüfpflichten.
Unsere Stärke: „Herstellerunabhängig, neutral – objektiv mit jahrelanger Erfahrung“
Wiederkehrende Überprüfungen sind für jedes Unternehmen ein laufendes Thema. Wir unterstützen in der Organisation und Durchführung.
Arbeitsmittel unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Einerseits existieren gesetzliche und behördliche Vorgaben, andererseits kosten unfallbedingte Absenzen ein Vielfaches der Prüfgebühren.
Die Haftung liegt beim Eigentümer bzw. Betreiber. Durch regelmäßige Überprüfungen lassen sich viele Gefahrenquellen erkennen und beheben.
…weiter zu Akkreditierte Inspektionsstelle
Wir bieten:
Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle
Überprüfungen nach Einbau von Anlagen
Regelmäßige Revisionen
Elektronische Inspektionsberichte
Prüfpflichten werden in Sammelbefund abgebildet
Fristgerechte Prüfungen entsprechend gesetzlicher Vorgaben
Ausfallminimierung
und vieles mehr…
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Prüfpflichten gem. Arbeitsmittelverordnung (AMVO)
- Spielplätze / Freizeitanlagen / Sportgeräte
- Drehmomentschlüssel
- Messmittelüberwachung
- Absauganlagen
- Regalsystem
- Dachsicherheit
- Objektsicherheitsüberprüfung
- Betriebsanlagenüberprüfung gem. GewO §82b
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Gaslöschanlagen (GLA)
- Sauerstoff-Reduzieranlagen (SRA)
- Objektfunkanlagen (OFA)
- Sprinkleranlagen (SPA)
- Steigleitungen
- Wandhydranten
Ortsfeste Löschwasseranlagen
Steigleitungen / Wandhydranten
entsprechend TRVB F 128, TRVB 128 S
Steigleitungen und Wandhydranten dienen zur Unterstützung der Feuerwehr. Sie erhöhen die Effizienz des Löschangriffs, da keine langen Zubringerleitungen aufgebaut werden müssen.
Abschlussprüfung bei Fertigstellung der Anlage
jährliche Prüfung, Instandhaltung alle 2 Jahre, 4-jährige Prüfung, 5-jährige Prüfung
Prüfpflichten gem.
Arbeitsmittelverordnung (AMVO)
- Anpassrampen kraftbetrieben
- Arbeitskorb
- automatische Schiebetüren
- Boxenlift
- Brandschutztor
- Greifzug
- Hebebühne, KFZ-Hebebühne, Scherenhubtisch
- Hubarbeitsbühne Hubhöhe bis 10 m
- Hubstapler
- Hubtisch
- kraftbetriebene Tore
- Krane bis 5 t
- Ladebordwände
- Lastaufnahmemittel (Spreizgreifer, Lasthebemagnet, Haken & Klemmen, Traversen, Krangabeln, PE Gurt, Vakuumheber, Kettenzug handbetrieben)
- Leichtlaufkran (Wandschwenkkran)
- mechanische Leitern / Stehleitern / Feuerwehrleitern
- Pressen kraftbetrieben
- Regalbediengeräte bis 20 m
- Schieberampen
- Schiebetüren an Kabinen / Gondeln
- Schrankenanlagen
- Schubtribüne, Rampen
- selbstfahrende Arbeitsmittel
- Stanzen kraftbetrieben
- Stetigförderer bis 25 lfm
- Turmdrehkran
- Umschüttgeräte
- Winden, Zuggeräte handbetrieben
Spielplätze / Freizeitanlagen / Sportgeräte
indoor und outdoor
entsprechend EN 1176 / EN 1177
Durch regelmäßige Überprüfungen lassen sich viele Gefahrenstellen erkennen und beheben. Spiel- und Sportgeräte müssen in regelmäßigen Abständen auf Verschleiß und Beschädigungen kontrolliert werden. Nur so kann die Sicherheit gewährleistet werden. Verantwortlich für die Sicherheit ist der Eigentümer bzw. der Betreiber. Anders gesagt, er haftet für Folgeschäden.
Drehmomentschlüssel
entsprechend EN 6789
Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung im Zuge der Messmittelüberwachung. Das steht aber natürlich auch im Zusammenhang mit der Intensität der Verwendung. Spätestens nach 5.000 Auslösungen, einem Schadensfall oder zeitlich definiertem Abstand, hat eine Überprüfung stattzufinden.
Messmittelüberwachung
entsprechend EN 1090-1, EN ISO 9001
Qualitätssicherungssysteme fordern eine Messmittelüberwachung. Überwachte Messmittel reduzieren Qualitätskosten.
Absauganlagen
entsprechend GKV mit kalibriertem Multimeter
Absauganlagen zur Abführung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn vor ihrer erstmaligen Inbetriebnahme ihre Wirksamkeit durch eine repräsentative Messung nachgewiesen wurde. Zudem sind jährliche Grenzwertmessungen notwendig.
Regalsysteme
entsprechend ÖNORM 15635
Wir überprüfen Ihre Regalanlagen und führen eine Inspektion durch. Ein Lagerbetreiber ist für die gefahrlose Bedienung verantwortlich. Wir übernehmen die jährliche Inspektion und dokumentieren Mängel und Schäden.
Dachsicherheit
entsprechend ÖNORM B 3417, ÖNORM EN 795, ÖNORM EN 517
Dächer verfügen über Sicherungssysteme unterschiedlicher Ausstattungsklassen. Wartung und Instandhaltung auf dem Dach wird in Abhängigkeit der nutzenden Personengruppe abgesichert.
Objektsicherheitsüberprüfung
entsprechend ÖNORM B 1300 / 1301
Sicherheit und Gesundheit der Bewohner sowie deren Eigentum liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Kurzum müssen Gefahrenquellen frühzeitig erkannt, dokumentiert und behoben werden, um die Sicherheit im Haus zu erhalten.
Betriebsanlagenüberprüfung gem. GewO §82b
Selbstprüfung nach (GewO) 1994
Unaufgefordert hat die Selbstprüfung einer genehmigten Betriebsanlage durch den Inhaber zu erfolgen. Inhaber der Verfügungsgewalt können dabei sowohl Eigentümer als auch Mieter / Pächter sein.
Kontaktieren Sie uns!
IBP-Prüftechnik GmbH
Tel: +43 5523 53 730
ibp@hig-gruppe.at