08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:30 Uhr
Seit Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und der Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung (SVP-VO) ist die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson (SVP) geregelt. In Betrieben und Arbeitsstätten mit regelmäßig mehr als 10 ArbeitnehmerInnen (AN) sind Sicherheitsvertrauenspersonen in Abhängigkeit von der Anzahl der MitarbeiterInnen zu bestellen.
Allgemeine Information Download Anmeldeformular
Inhalte
Aufgaben und Funktion, Zusammenarbeit mit den Präventionskräften,
Kontrollinstanzen, Evaluierung von Arbeitsplätzen, Unterweisung, Schulung, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsgefahr, Ergonomie, Bildschirmarbeit, Lärm, Vibrationen, persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsmedizin
Voraussetzungen
keine Voraussetzungen
Allgemeine Informationen
Es gelten die allgemeinen Kursbestimmungen der Ingenieurbüro Huber GmbH.
Am 3. Tag ist die Mitnahme eines Laptops erforderlich.
Anforderung:
11 - 50 Arbeitnehmer = 1 SVP
51 - 100 Arbeitnehmer = 2 SVP
101 - 300 Arbeitnehmer = 3 SVP
301 - 500 Arbeitnehmer = 4 SVP
501 - 700 Arbeitnehmer = 5 SVP
701 - 900 Arbeitnehmer = 6 SVP
901 - 1400 Arbeitnehmer = 7 SVP
1401 - 2200 Arbeitnehmer = 8 SVP
SVP Grundlage: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz Sicherheitsvertrauenspersonen-Verordnung
Teilnehmerbeitrag
EUR 685,00 exkl. 20% MWSt.
Im Preis sind Pausengetränke, Mittagessen und Seminarunterlagen inkludiert.
Veranstaltungsort
Kapf 1
6835 Zwischenwasser
Österreich